vereidigter Buchprüfer
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- Prüfung von Jahresabschlüssen mittelgroßer Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 HGB
- Durchführung von freiwilligen Jahresabschlussprüfungen
- Gründungsprüfungen
- Unternehmensbewertungen
Wirtschaftsprüfung
Auch mittelgroße Unternehmen im Sinne des § 267 II HGB (wie z.B. GmbH, AG, OHG, GmbH & Co. KG) müssen den handelsrechtlichen Jahresabschluss durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer prüfen lassen. Nur ein geprüfter Jahresabschluss kann Grundlage eines wirksamen Gewinnverwendungsbeschlusses sein.
Aber auch wenn Sie Geschäftsführer oder Gesellschafter eines nicht prüfungspflichtigen Unternehmens sind, liefert die Durchführung einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung oftmals wertvolle Erkenntnisse.
Gründungsprüfungen und Unternehmensbewertungen gehören ebenfalls zum Aufgabengebiet eines Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers.
Ihr Ansprechpartner auf diesem Rechtsgebiet:
vereidigter Buchprüfer/Rechtsanwalt Peter Bretzger